DIVINO - Das Magazin | N° 1/2021 Frühjahr - Sommer

DAS NEUE DEUTSCHE WEINRECHT – ÄNDERUNGEN UND KONSEQUENZEN Erklärt von Stephan Schmidt , Weinbaureferent Fränkischer Weinbauverband e.V. Würzburg. Das neue Deutsche Weinrecht ist 2021 in Kraft getreten. Angesichts der Herausforderungen wie Klimawandel, gesellschaftlichem Wandel sowie sich verändernden Märkten und Konsum- verhalten weltweit ist es sein Ziel, die Wertschöpfung für die deutschen Winzerinnen und Winzer zu sichern und zu steigern. Im Mittelpunkt steht jedoch die Anpassung des Deutschen Weinrechts an europäische Vorgaben zu einem herkunftsbezogenen Quali- tätssystem. Für Weinfreunde stellt sich nun die spannende Frage: Was ändert sich auf dem Etikett? Hier können wir feststellen: auf den ersten Blick wenig! Im Hintergrund vollzieht sich jedoch ein grundsätzlicher Systemwechsel. Seit 1971 war die Qualität eines Weines durch den NATÜRLICHEN ALKOHOLGEHALT („Mostgewicht“) definiert. Es galt, je höher das Most- gewicht, umso höher die Qualität. Daher sprachen wir auch von QUALITÄTSWEIN und PRÄDIKATSWEIN (Kabinett, Spätlese usw.) . Die Herkunftsangaben auf dem Etikett sagten bisher „nur“ aus, wo die Reben wachsen und die Trauben reifen. Mit dem neuen Weinrecht wird, wie in den übrigen europäischen Ländern, der Herkunft eines Weines eine höhere Bedeutung beigemessen. Verkürzt können wir sagen, dass je enger die angegebene Herkunft, desto größer ist das Qualitätsversprechen. Das Weinrecht führt dazu eine vierstufige Unterscheidung ein: ANBAUGEBIET (z.B. Franken) , BEREICH (z.B. Volkacher Mainschleife) , ORT (z.B. Nordheim) und LAGE (z.B. Nordheimer Vögelein) . Jede dieser Stufen ist mit verbindlichen Kriterien hinterlegt, die teils bundeseinheitlich, teils in den jeweiligen Regionen festgesetzt werden. Diese Einteilung erinnert an das französische Modell im Burgund oder im Elsass, ohne jedoch eine Bewertung der Weinbergslagen vorzunehmen. Es kann nach wie vor jede Lage auf dem Etikett erscheinen, wenn die Kriterien für die Angabe eines Lagennamens erfüllt sind. Was in den nächsten Jahren verschwinden wird, ist die Großlage mit Angabe eines Gemeindenamens (z.B. Volkacher Kirchberg). Diese werden durch Bereiche ersetzt und mit dem Begriff „Region“ gekennzeichnet werden (z.B. Region Volkacher Mainschleife). Die Prädikate werden übrigens nicht vollends verschwinden, sondern besinnen sich auf ihre historische Bedeutung als Kennzeichnung hochwertiger frucht- und edelsüßer Weine. Neu für Deutschland ist, dass die Erzeuger, und nicht mehr allein der Gesetzgeber, die Spielregeln vor Ort festlegen. Mit dem Fokus auf Herkunft ergibt dies Sinn, da diese ihre Weinberge und ihre eigene Identität am besten kennen. Dies ist auch im Sinne der EU, die bei geschützten Ursprungsbezeichnungen (Franken!) voraussetzt, dass ein Wein seine Güte und Eigenschaften ausschließlich den geografischen Verhältnissen ein- schließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse verdankt. Diese Einflüsse prägen einen Wein und betonen seine enge Verbindung mit der Herkunft. „Franken – Silvaner Heimat seit 1659“ bringt dies für uns auf den Punkt. Ein Blick in das Weinangebot der fränkischen Weingüter und Genossenschaften genügt, um die anfängliche Behauptung zu unterstützen. Denn die fränkischen Winzerinnen und Winzer beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit einem präzisen Herkunftsmodell für Franken. Mit der Anerkennung des Fränkischen Weinbauverbands als 1. Branchenverband für den Sektor Wein in Deutschland Ende 2020 steht auch die Organisation, die es zur authentischen Umsetzung des Herkunftsmodells für Franken benötigt (siehe Ausgabe 02/2019 DIVINO Magazin). Das Weinrecht fasst im Gesetzestext den Rahmen, die fränkischen Winzerinnen und Winzer erfüllen ihn mit Leben. FOTO: ST EPHAN SCHMIDT WEINWISSEN 24 25 Nº 1 / 2021

RkJQdWJsaXNoZXIy NDQwODU=